Abrechnung

  • Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (Gebüh)
  • Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ob und zu welchem Anteil die Kosten übernommen werden.
  • Für Patienten, die keine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können Sie diese Rechnung ggf. bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.